Texte de loi
1Das Eigentum ist gewährleistet.
2Jedermann hat Anspruch auf volle Entschädigung bei Enteignung und bei Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Das Eigentum ist gewährleistet.
2Jedermann hat Anspruch auf volle Entschädigung bei Enteignung und bei Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen.
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