Texte de loi
1Kanton und Schulgemeinden unterstützen die Eltern bei der Bildung und Erziehung der Kinder.
2Die Volksschule ist obligatorisch.
3Der Kanton beaufsichtigt das gesamte Schulwesen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Kanton und Schulgemeinden unterstützen die Eltern bei der Bildung und Erziehung der Kinder.
2Die Volksschule ist obligatorisch.
3Der Kanton beaufsichtigt das gesamte Schulwesen.
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