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Texte de loi
Fedlex ↗
1Der Verwaltungsrat regelt die Verwendung elektronischer Mittel.
2Er stellt sicher, dass:
- 1.
- die Identität der Teilnehmer feststeht;
- 2.
- die Voten in der Generalversammlung unmittelbar übertragen werden;
- 3.
- jeder Teilnehmer Anträge stellen und sich an der Diskussion beteiligen kann;
- 4.
- das Abstimmungsergebnis nicht verfälscht werden kann.
Uebersicht
Art. 701e OR — Art. 701e OR