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Statute Text
Fedlex ↗

1Der Verwaltungsrat regelt die Verwendung elektronischer Mittel.

2Er stellt sicher, dass:

1.
die Identität der Teilnehmer feststeht;
2.
die Voten in der Generalversammlung unmittelbar übertragen werden;
3.
jeder Teilnehmer Anträge stellen und sich an der Diskussion beteiligen kann;
4.
das Abstimmungsergebnis nicht verfälscht werden kann.

Uebersicht

Art. 701e OR — Art. 701e OR