Traduction non encore disponible. Le texte original allemand est affiché.
Texte de loi
Fedlex ↗

Aktien, die vor der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister ausgegeben werden, sind nichtig; die aus der Aktienzeichnung hervorgehenden Verpflichtungen werden dadurch nicht berührt.

Uebersicht

Art. 652h OR — Art. 652h OR