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Texte de loi
Fedlex ↗
1Bei der Rückgabe muss der Verpächter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Pächter einzustehen hat, diesem sofort melden.
2Versäumt dies der Verpächter, so verliert er seine Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren.
3Entdeckt der Verpächter solche Mängel später, so muss er sie dem Pächter sofort melden.
Uebersicht
Art. 299a OR — Art. 299a OR