Texte de loi

1Der Landrat regelt durch Verordnung seine Organisation, seine Sitzungen, das Verhandlungsverfahren, die Wahl und Organisation der Kommissionen sowie die Rechte und Pflichten der Landratsmitglieder. *

2Verfassungsänderungen, Gesetze und Verordnungen unterliegen einer zweiten Lesung.

3Die Landräte verhandeln und stimmen ohne Instruktion.

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