Texte de loi
1Der Landrat ist das Parlament des Kantons. Er zählt 60 Mitglieder. *
2Er ist die oberste Aufsichtsbehörde des Kantons über Regierung, Verwaltung und Gerichte.
3Er bereitet die Verfassungs- und Gesetzgebung und die übrigen Beschlüsse der Landsgemeinde vor.
4Er erlässt Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse und entscheidet über grundlegende oder allgemeinverbindliche Planungen.
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