Texte de loi
1Das gesamte Schul- und Bildungswesen steht unter der Aufsicht des Kantons.
2Die Gemeinden führen die Volksschule.
3Der Kanton nimmt im Schulwesen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
a. er führt eine Kantonsschule; b. er führt und fördert Berufsschulen und Fortbildungskurse; c. * er fördert den ausserschulischen Musikunterricht.
4Der Kanton kann Aufgaben der Berufsbildung privaten Unternehmen, Wirtschafts- und Berufsverbänden oder andern Organisationen übertragen.
5Er erleichtert die Ausbildung durch Stipendien und soziale Massnahmen.
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