Statute Text

1Das gesamte Schul- und Bildungswesen steht unter der Aufsicht des Kantons.

2Die Gemeinden führen die Volksschule.

3Der Kanton nimmt im Schulwesen insbesondere folgende Aufgaben wahr:

a. er führt eine Kantonsschule; b. er führt und fördert Berufsschulen und Fortbildungskurse; c. * er fördert den ausserschulischen Musikunterricht.

4Der Kanton kann Aufgaben der Berufsbildung privaten Unternehmen, Wirtschafts- und Berufsverbänden oder andern Organisationen übertragen.

5Er erleichtert die Ausbildung durch Stipendien und soziale Massnahmen.

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