Texte de loi

1Der Grosse Rat erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in der Form des Gesetzes.

2Grundlegend und wichtig sind Bestimmungen, für welche die Verfassung ausdrücklich das Gesetz vorsieht, sowie insbesondere Bestimmungen über:

a) die Grundzüge der Rechtsstellung des Einzelnen, b) den Gegenstand der Abgaben, den Kreis der Abgabepflichtigen und die Bemessung der Abgaben mit Ausnahme der Gebühren von geringer Höhe, c) Zweck, Art und Rahmen von kantonalen Leistungen, d) die Grundzüge der Organisation und der Aufgaben der Behörden.

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