Texte de loi
1Kanton und Gemeinden nehmen bei der Ausarbeitung der Pläne auf die Meinung betroffener Bevölkerungskreise Rücksicht.
2Richtpläne und Detailpläne werden im Zusammenwirken mit den Gemeinden, den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland ausgearbeitet. Die Gemeinden wirken überdies bei der Bereinigung mit.
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