Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Das Gericht tritt auf eine Klage oder auf ein Gesuch ein, sofern die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind.
2Prozessvoraussetzungen sind insbesondere:
- a.
- die klagende oder gesuchstellende Partei hat ein schutzwürdiges Interesse;
- b.
- das Gericht ist sachlich und örtlich zuständig;
- c.
- die Parteien sind partei- und prozessfähig;
- d.
- die Sache ist nicht anderweitig rechtshängig;
- e.
- die Sache ist noch nicht rechtskräftig entschieden;
- f.
- der Vorschuss und die Sicherheit für die Prozesskosten sind geleistet worden.
Uebersicht
Art. 59 ZPO — Art. 59 ZPO