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Statute Text
Fedlex ↗

1Das Gericht tritt auf eine Klage oder auf ein Gesuch ein, sofern die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind.

2Prozessvoraussetzungen sind insbesondere:

a.
die klagende oder gesuchstellende Partei hat ein schutzwürdiges Interesse;
b.
das Gericht ist sachlich und örtlich zuständig;
c.
die Parteien sind partei- und prozessfähig;
d.
die Sache ist nicht anderweitig rechtshängig;
e.
die Sache ist noch nicht rechtskräftig entschieden;
f.
der Vorschuss und die Sicherheit für die Prozesskosten sind geleistet worden.

Uebersicht

Art. 59 ZPO — Art. 59 ZPO