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Statute Text
Fedlex ↗
1Jeder Partei ist ein Exemplar des Schiedsspruches zuzustellen.
2Jede Partei kann auf ihre Kosten beim nach Artikel 356 Absatz 1 zuständigen staatlichen Gericht ein Exemplar des Schiedsspruches hinterlegen.
3Auf Antrag einer Partei stellt dieses Gericht eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung aus.
Uebersicht
Art. 386 ZPO — Art. 386 ZPO