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Statute Text
Fedlex ↗

1Jeder Partei ist ein Exemplar des Schiedsspruches zuzustellen.

2Jede Partei kann auf ihre Kosten beim nach Artikel 356 Absatz 1 zuständigen staatlichen Gericht ein Exemplar des Schiedsspruches hinterlegen.

3Auf Antrag einer Partei stellt dieses Gericht eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung aus.

Uebersicht

Art. 386 ZPO — Art. 386 ZPO