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Statute Text
Fedlex ↗

1Heisst das Gericht das Revisionsgesuch gut, so hebt es seinen früheren Entscheid auf und entscheidet neu.

2Im neuen Entscheid entscheidet es auch über die Kosten des früheren Verfahrens.

3Es eröffnet seinen Entscheid mit einer schriftlichen Begründung.

Uebersicht

Art. 333 ZPO — Art. 333 ZPO