Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Die Rechtsmittelinstanz stellt der Gegenpartei die Beschwerde zur schriftlichen Stellungnahme zu, es sei denn, die Beschwerde sei offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet.
2Für die Beschwerdeantwort gilt die gleiche Frist wie für die Beschwerde.
Uebersicht
Art. 322 ZPO — Art. 322 ZPO