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Statute Text
Fedlex ↗

Die Scheidungsklage kann ohne schriftliche Begründung eingereicht werden. Sie enthält:

a.
Namen und Adressen der Ehegatten sowie die Bezeichnung allfälliger Vertreterinnen und Vertreter;
b.
das Rechtsbegehren, die Ehe sei zu scheiden, sowie die Bezeichnung des Scheidungsgrunds (Art. 114 oder 115 ZGB220);
c.
die Rechtsbegehren hinsichtlich der vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen;
d.
die Rechtsbegehren hinsichtlich der Kinder;
e.
die erforderlichen Belege;
f.
das Datum und die Unterschriften.

Uebersicht

Art. 290 ZPO — Art. 290 ZPO