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Statute Text
Fedlex ↗
Die Scheidungsklage kann ohne schriftliche Begründung eingereicht werden. Sie enthält:
- a.
- Namen und Adressen der Ehegatten sowie die Bezeichnung allfälliger Vertreterinnen und Vertreter;
- b.
- das Rechtsbegehren, die Ehe sei zu scheiden, sowie die Bezeichnung des Scheidungsgrunds (Art. 114 oder 115 ZGB220);
- c.
- die Rechtsbegehren hinsichtlich der vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen;
- d.
- die Rechtsbegehren hinsichtlich der Kinder;
- e.
- die erforderlichen Belege;
- f.
- das Datum und die Unterschriften.
Uebersicht
Art. 290 ZPO — Art. 290 ZPO