Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

1Werden durch Vereinbarung oder Entscheid Unterhaltsbeiträge festgelegt, so ist anzugeben:

a.
von welchem Einkommen und Vermögen jedes Ehegatten ausgegangen wird;
b.
wie viel für den Ehegatten und wie viel für jedes Kind bestimmt ist;
c.
welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts des berechtigten Ehegatten fehlt, wenn eine nachträgliche Erhöhung der Rente vorbehalten wird;
d.
ob und in welchem Ausmass die Rente den Veränderungen der Lebenskosten angepasst wird.

2Wird der Unterhaltsbeitrag für den Ehegatten angefochten, so kann die Rechtsmittelinstanz auch die nicht angefochtenen Unterhaltsbeiträge für die Kinder neu beurteilen.

Uebersicht

Art. 282 ZPO — Art. 282 ZPO