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Statute Text
Fedlex ↗
Gegen periodisch erscheinende Medien darf das Gericht eine vorsorgliche Massnahme nur anordnen, wenn:
- a.
- die bestehende oder drohende Rechtsverletzung der gesuchstellenden Partei einen schweren Nachteil verursacht oder verursachen kann;
- b.
- offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund vorliegt; und
- c.
- die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint.
Übersicht
Art. 266 ZPO — Massnahmen gegen Medien