Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Das Gericht stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest:

a.
wenn es als Konkurs- oder Nachlassgericht zu entscheiden hat;
b.
bei Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Uebersicht

Art. 255 ZPO — Art. 255 ZPO