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Statute Text
Fedlex ↗
Das summarische Verfahren ist anwendbar:
- a.
- in den vom Gesetz bestimmten Fällen;
- b.
- für den Rechtsschutz in klaren Fällen;
- c.
- für das gerichtliche Verbot;
- d.
- für die vorsorglichen Massnahmen;
- e.
- für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Uebersicht
Art. 248 ZPO — Art. 248 ZPO