Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Für Gesuche und Klagen bei eingetragener Partnerschaft sowie für Gesuche um Anordnung vorsorglicher Massnahmen ist das Gericht am Wohnsitz einer Partei zwingend zuständig.
Uebersicht
Art. 24 ZPO — Art. 24 ZPO