Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

1Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung stellen die Parteien ihre Anträge und begründen sie.

2Das Gericht gibt ihnen Gelegenheit zu Replik und Duplik.

Uebersicht

Art. 228 ZPO — Art. 228 ZPO