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Statute Text
Fedlex ↗

1Das Gericht kann jederzeit Instruktionsverhandlungen durchführen.

2Die Instruktionsverhandlung dient der freien Erörterung des Streitgegenstandes, der Ergänzung des Sachverhaltes, dem Versuch einer Einigung und der Vorbereitung der Hauptverhandlung.

3Das Gericht kann Beweise abnehmen.

Uebersicht

Art. 226 ZPO — Art. 226 ZPO