Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Öffentliche Register und öffentliche Urkunden erbringen für die durch sie bezeugten Tatsachen vollen Beweis, solange nicht die Unrichtigkeit ihres Inhalts nachgewiesen ist.
Uebersicht
Art. 179 ZPO — Art. 179 ZPO