Statute Text
1Die Stimmberechtigten des Bezirks wählen:
2Das Gesetz legt die weiteren Behörden fest und bestimmt, wer sie wählt.
3Die Bezirksbehörden erfüllen die Aufgaben, die ihnen das Gesetz überträgt, insbesondere solche der Aufsicht, der Rechtsprechung und der Verwaltung.
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