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Statute Text
Fedlex ↗
1Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht gestört, so kann der Besitzer gegen den Störenden Klage erheben, auch wenn dieser ein Recht zu haben behauptet.
2Die Klage geht auf Beseitigung der Störung, Unterlassung fernerer Störung und Schadenersatz.
Uebersicht
Art. 928 ZGB — Art. 928 ZGB