Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Ein nachgehendes Faustpfand wird dadurch bestellt, dass der Faustpfandgläubiger schriftlich von der Nachverpfändung benachrichtigt und angewiesen wird, nach seiner Befriedigung das Pfand an den nachfolgenden Gläubiger herauszugeben.

Uebersicht

Art. 886 ZGB — Art. 886 ZGB