Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Die Stellung des Eigentümers der Pfandsache, der nicht Schuldner ist, bestimmt sich nach den Vorschriften über die Grundpfandverschreibung.
2Die Einreden des Schuldners stehen beim Schuldbrief auch dem Eigentümer der Pfandsache zu.
Uebersicht
Art. 844 ZGB — Art. 844 ZGB