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Statute Text
Fedlex ↗

1Das Grundpfandrecht belastet das Grundstück mit Einschluss aller Bestandteile und aller Zugehör.

2Werden bei der Verpfändung Sachen als Zugehör ausdrücklich angeführt und im Grundbuch angemerkt, wie Maschinen und Hotelmobiliar, so gelten sie als Zugehör, solange nicht dargetan ist, dass ihnen diese Eigenschaft nach Vorschrift des Gesetzes nicht zukommen kann.

3Vorbehalten bleiben die Rechte Dritter an der Zugehör.

Uebersicht

Art. 805 ZGB — Art. 805 ZGB