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Statute Text
Fedlex ↗
1Hütten, Buden, Baracken u. dgl. behalten, wenn sie ohne Absicht bleibender Verbindung auf fremdem Boden aufgerichtet sind, ihren besondern Eigentümer.
2Ihr Bestand wird nicht in das Grundbuch eingetragen.
Uebersicht
Art. 677 ZGB — Art. 677 ZGB