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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Betreibung für die Schulden des Erblassers ist während der Dauer des Inventars ausgeschlossen.
2…
3Prozesse können mit Ausnahme von dringenden Fällen weder fortgesetzt noch angehoben werden.
Uebersicht
Art. 586 ZGB — Art. 586 ZGB