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Statute Text
Fedlex ↗

Eine Nacherbeneinsetzung ist gegenüber einem pflichtteilsberechtigten Erben im Umfang des Pflichtteils ungültig; vorbehalten bleibt die Bestimmung über urteilsunfähige Nachkommen.

Uebersicht

Art. 531 ZGB — Art. 531 ZGB