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Statute Text
Fedlex ↗

1Der Erblasser kann mit einem Erben einen Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf abschliessen.

2Der Verzichtende fällt beim Erbgang als Erbe ausser Betracht.

3Wo der Vertrag nicht etwas anderes anordnet, wirkt der Erbverzicht auch gegenüber den Nachkommen des Verzichtenden.

Uebersicht

Art. 495 ZGB — Art. 495 ZGB