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Statute Text
Fedlex ↗
Erscheint die Errichtung einer Beistandschaft wegen des Umfangs der Aufgaben als offensichtlich unverhältnismässig, so kann die Erwachsenenschutzbehörde:
- 1.
- von sich aus das Erforderliche vorkehren, namentlich die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft erteilen;
- 2.
- einer Drittperson für einzelne Aufgaben einen Auftrag erteilen; oder
- 3.
- eine geeignete Person oder Stelle bezeichnen, der für bestimmte Bereiche Einblick und Auskunft zu geben sind.
Uebersicht
Art. 392 ZGB — Art. 392 ZGB