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Statute Text
Fedlex ↗

1Über die religiöse Erziehung verfügen die Eltern.

2Ein Vertrag, der diese Befugnis beschränkt, ist ungültig.

3Hat ein Kind das 16. Altersjahr zurückgelegt, so entscheidet es selbständig über sein religiöses Bekenntnis.

Uebersicht

Art. 303 ZGB — Art. 303 ZGB