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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Abfindung des Kindes für seinen Unterhaltsanspruch kann vereinbart werden, wenn sein Interesse es rechtfertigt.
2Die Vereinbarung wird für das Kind erst verbindlich:
- 1.
- wenn die Kindesschutzbehörde, oder bei Abschluss in einem gerichtlichen Verfahren, das Gericht die Genehmigung erteilt hat, und
- 2.
- wenn die Abfindungssumme an die dabei bezeichnete Stelle entrichtet worden ist.
Uebersicht
Art. 288 ZGB — Art. 288 ZGB