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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Abfindung des Kindes für seinen Unterhaltsanspruch kann vereinbart werden, wenn sein Interesse es rechtfertigt.

2Die Vereinbarung wird für das Kind erst verbindlich:

1.
wenn die Kindesschutzbehörde, oder bei Abschluss in einem gerichtlichen Verfahren, das Gericht die Genehmigung erteilt hat, und
2.
wenn die Abfindungssumme an die dabei bezeichnete Stelle entrichtet worden ist.

Uebersicht

Art. 288 ZGB — Art. 288 ZGB