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Statute Text
Fedlex ↗
184Die Ehe wird für ungültig erklärt, wenn:
- 1.185
- zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten bereits verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft mit einer Drittperson lebt und die frühere Ehe oder die eingetragene Partnerschaft nicht aufgelöst worden ist;
- 2.
- zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten nicht urteilsfähig ist und seither nicht wieder urteilsfähig geworden ist;
- 3.186
- die Eheschliessung infolge Verwandtschaft unter den Ehegatten verboten ist;
- 4.187
- einer der Ehegatten nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will;
- 5.188
- ein Ehegatte die Ehe nicht aus freiem Willen geschlossen hat;
- 6.189
- …
Uebersicht
Art. 105 ZGB — Art. 105 ZGB