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Statute Text
Fedlex ↗

184Die Ehe wird für ungültig erklärt, wenn:

1.185
zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten bereits verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft mit einer Drittperson lebt und die frühere Ehe oder die eingetragene Partnerschaft nicht aufgelöst worden ist;
2.
zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten nicht urteilsfähig ist und seither nicht wieder urteilsfähig geworden ist;
3.186
die Eheschliessung infolge Verwandtschaft unter den Ehegatten verboten ist;
4.187
einer der Ehegatten nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will;
5.188
ein Ehegatte die Ehe nicht aus freiem Willen geschlossen hat;
6.189

Uebersicht

Art. 105 ZGB — Art. 105 ZGB