Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Die Behörde stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest und bedient sich nötigenfalls folgender Beweismittel:
- a.
- Urkunden;
- b.
- Auskünfte der Parteien;
- c.
- Auskünfte oder Zeugnis von Drittpersonen;
- d.
- Augenschein;
- e.
- Gutachten von Sachverständigen.
Uebersicht
Art. 12 VwVG — Art. 12 VwVG