Statute Text
1Die Bürger und Bürgerinnen üben ihre politischen Rechte mit der Erfüllung des achtzehnten Altersjahres aus. *
2Alle Stimmfähigen sind in die öffentlichen Ämter wählbar.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Bürger und Bürgerinnen üben ihre politischen Rechte mit der Erfüllung des achtzehnten Altersjahres aus. *
2Alle Stimmfähigen sind in die öffentlichen Ämter wählbar.
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