Statute Text
1Die Regierung hat in jedem Bezirk einen Regierungsstatthalter und einen Stellvertreter desselben.
2Die Befugnisse des Regierungsstatthalters sind durch das Gesetz bestimmt.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Regierung hat in jedem Bezirk einen Regierungsstatthalter und einen Stellvertreter desselben.
2Die Befugnisse des Regierungsstatthalters sind durch das Gesetz bestimmt.
Noch kein Inhalt verfügbar.