Statute Text
1Der Staatsrat veröffentlicht die Rechtsnormen und setzt sie in Kraft, es sei denn, der Grosse Rat beschliesst darüber selber und sorgt für ihre Anwendung.
2Er setzt die direkt anwendbaren Verfassungsbestimmungen unmittelbar nach ihrer Genehmigung durch die Bundesversammlung in Kraft.
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