Statute Text
1Die Zivilrechtspflege üben aus:
1. * das Obergericht;
2. * die Bezirksgerichte;
3. die Friedensrichter.
2Das Gesetz kann besondere Gerichte vorsehen. *
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Zivilrechtspflege üben aus:
1. * das Obergericht;
2. * die Bezirksgerichte;
3. die Friedensrichter.
2Das Gesetz kann besondere Gerichte vorsehen. *
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