Statute Text
1Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons.
2Er besteht aus sieben Mitgliedern.
3Er wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt.
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1Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons.
2Er besteht aus sieben Mitgliedern.
3Er wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt.
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