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Statute Text
Fedlex ↗
Zwangsmassnahmen sind Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, die in Grundrechte der Betroffenen eingreifen und die dazu dienen:
- a.
- Beweise zu sichern;
- b.
- die Anwesenheit von Personen im Verfahren sicherzustellen;
- c.
- die Vollstreckung des Endentscheides zu gewährleisten.
Uebersicht
Art. 196 StPO — Art. 196 StPO