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Statute Text
Fedlex ↗

1Die geschädigte Person kann die Erklärung schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgeben.

2In der Erklärung kann die geschädigte Person kumulativ oder alternativ:

a.
die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person verlangen (Strafklage);
b.
adhäsionsweise privatrechtliche Ansprüche geltend machen, die aus der Straftat abgeleitet werden (Zivilklage).

Uebersicht

Art. 119 StPO — Art. 119 StPO