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Statute Text
Fedlex ↗
1Die geschädigte Person kann die Erklärung schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgeben.
2In der Erklärung kann die geschädigte Person kumulativ oder alternativ:
- a.
- die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person verlangen (Strafklage);
- b.
- adhäsionsweise privatrechtliche Ansprüche geltend machen, die aus der Straftat abgeleitet werden (Zivilklage).
Uebersicht
Art. 119 StPO — Art. 119 StPO