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Statute Text
Fedlex ↗

1.  Wer bei einer Behörde wider besseres Wissen anzeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden,

wer sich selbst fälschlicherweise bei der Behörde einer strafbaren Handlung beschuldigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

4192.  …

Uebersicht

Art. 304 StGB — Art. 304 StGB