Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Wer eine in der Schweiz niedergelassene oder tagende zwischenstaatliche Organisation oder Abteilung einer solchen in der Person eines ihrer offiziellen Vertreter öffentlich beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Uebersicht

Art. 297 StGB — Art. 297 StGB