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Statute Text
Fedlex ↗
1Wer eine von einer zuständigen Behörde auferlegte Landes- oder Kantonsverweisung bricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2Die Dauer dieser Strafe wird auf die Verweisungsdauer nicht angerechnet.
Uebersicht
Art. 291 StGB — Art. 291 StGB