Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Wer eine Person veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Uebersicht

Art. 193 StGB — Art. 193 StGB